Fertigt ein Mitarbeiter während seines Dienstes unter Nutzung des ihm an seinem Arbeitsplatz vorhandenen Rechners und dienstlicher CD-Rohlinge private Raubkopien an, kann dies eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Ein derartiges Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Pflichtverletzung dar, sondern kann auch dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien unwiederbringlich zerstört ist.

LAG Sachsen-Anhalt 26.05.2016 – 6 Sa 23/16