Veröffentlicht ein Mitarbeiter per WhatsApp hinsichtlich eines Kollegen unwahre Behauptungen (hier: er sei ein verurteilter Vergewaltiger) kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
LAG Baden-Württemberg 14.03.2019 – 17 Sa 52/18
Veröffentlicht ein Mitarbeiter per WhatsApp hinsichtlich eines Kollegen unwahre Behauptungen (hier: er sei ein verurteilter Vergewaltiger) kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
LAG Baden-Württemberg 14.03.2019 – 17 Sa 52/18