Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Unternehmen mit derselben Person gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Teilzeitvertrages und ein freies Dienstverhältnis begründet. Erforderlich ist dann, dass sich das Weisungsrecht, welches dem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zusteht, nicht auch auf die Tätigkeiten erstreckt, welche nach dem Dienstvertrag geschuldet sind.
BAG 27.06.2017 – 9 AZR 851/16