Beleidigt und bedroht der Ehepartner eines Mitarbeiters dessen Vorgesetzte, rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung grundsätzlich keine verhaltensbedingte Kündigung. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mitarbeiter keine Möglichkeit hatte, die Äußerungen zu verhindern und eine Abmahnung nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
LAG Berlin-Brandenburg 05.04.2013 – 10 Sa 2339/12