Verstirbt ein Mitarbeiter haben seine Erben (anders als es nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG der Fall ist) Anspruch auf Abgeltung des von dem Verstorbenen nicht genommenen Urlaubs.
EuGH 29.05.2018 – C-569/16 und C-570/16 (Schlussanträge des Generalanwalts)