Soll ein Mitarbeiter (hier: Betriebsratsmitglied) mit Hilfe eines Lockspitzels in Verruf gebracht werden bzw. dazu gebracht werden, vermeintliche Kündigungsgründe zu liefern, kann hierin eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen sein, welche einen Entschädigungsanspruch begründet.
ArbG Gießen 10.05.2019 – 3 Ca 433/17