Ist in einem Arbeitsvertrag keine Befugnis des Arbeitgebers zu Änderung des Arbeitsortes enthalten, ist es ihm verwehrt, dem Mitarbeiter einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn eine diesbezügliche Weisung etwa vor dem Hintergrund der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein könnte.
LAG Berlin-Brandenburg 10.10.2018 – 17 Sa 562/18