Setzt sich das einem Arbeitnehmer zustehende Arbeitsentgelt sowohl aus einem Grundgehalt als auch aus einer Provisionszahlung zusammen, deren Höhe sich nach den Verträgen bestimmt, welche das Unternehmen aufgrund der von dem Mitarbeiter getätigten Verkäufe geschlossen hat, steht dem Arbeitnehmer während seines bezahlten Jahresurlaubes nicht nur ein Anspruch auf das Grundgehalt zu.
EuGH 22.05.2014 – C-539/12