Es liegt keine Altersdiskriminierung vor, wenn allen Führungskräften ein individuelles Angebot auf Abschluss eines Änderungs- bzw. Aufhebungsangebot mit Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Zahlung eines Kapitalbetrages (Konzept 60+) unterbreitet wird.
BAG 17.03.2016 – 8 AZR 677/14