Macht ein Arbeitnehmer aufgrund eines gewonnenen Kündigungsrechtsstreits Annahmeverzugslohnansprüche geltend, kann der Arbeitgeber ihm einen auf § 242 BGB gestützten Anspruch auf schriftliche Auskunft über die ihm von dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur aufgezeigten Vermittlungsvorschläge hinsichtlich Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und Verdienst geltend machen.
BAG 27.05.2020 – 5 AZR 387/19