Bevorzugt eine Ruhestandsregelung einen Elternteil, wenn er sich mindestens für einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Monaten der Kindererziehung gewidmet hat, ist hierin eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen. Die Begründung hierfür liegt darin, dass Frauen diese Anforderungen wegen der Mutterschutzfristen ohnehin bereits erfüllen.
EuGH 17.07.2014 – Rs. C-173/13 (Leone und Leone)