Der sich aus § 10 Abs. 4 AÜG ergebende Equal-Pay-Anspruch erfasst auch Sonderleistungen wie das Weihnachtsgeld. Besteht eine Stichtagsregelung kann der Leiharbeitnehmer allerdings nur dann einen Anspruch haben, wenn er zum maßgeblichen Zeitpunkt noch bei dem entsprechenden Entleiher eingesetzt war.
LAG Schleswig-Holstein 21.05.2013 – 2 Sa 398/12