Unter Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte. Hierfür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Ein länger andauernder Konflikt reicht grundsätzlich nicht aus, um von Mobbing zu sprechen. Gleiches gilt für eine – vom Direktionsrecht gedeckte – Zuweisung unliebsamer Tätigkeiten oder drastische Kritik des Vorgesetzten.
LAG Düsseldorf 26.03.2013 – 17 Sa 602/12