Eine Regelung, wonach die Dienstwagennutzung (pauschal) aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden kann, ist unwirksam. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Beschreibung, was genau unter wirtschaftlichen Gründen zu verstehen ist. Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, eine eventuelle Leistungsänderung zu erkennen.
LAG Niedersachsen 28.03.2018 – 13 Sa 304/17