Der Antrag des Arbeitnehmers, sein Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortzuführen, ist ein Angebot, welches auf den Abschluss eines Änderungsvertrages gerichtet ist. Ein solches Angebot muss grundsätzlich so konkret formuliert sein, dass es mit einem einfachen “ja” angenommen werden kann. Ob das Angebot des Arbeitnehmers diesen Anforderungen genügt, ist unter Berücksichtigung der sich aus §§ 133, 157 BGB ergebenden Auslegungsgrundsätze zu beurteilen.
BAG 14.05.2013 – 9 AZR 664/11