Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern bereits am ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Die Ausübung dieses Rechts ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft und steht im Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist kein Verdacht erforderlich, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.
BAG 14.11.2012 – 5 AZR 886/11