Sechs Befristungen innerhalb von 25 Monaten noch nicht rechtsmissbräuchlich
Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von 25 Monaten insgesamt sechsmal befristet zur Vertretung beschäftigt bzw. werden die Befristungen verlängert, stellt dies grundsätzlich noch keinen sog. institutionellen Rechtsmissbrauch dar.
LAG Berlin-Brandenburg 19.10.2018 – 2 Sa 683/18