Der erforderliche Sachgrund für den befristeten Arbeitsvertrag mit einem Profifußballer kann sich aus der in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG geregelten Eigenart der Arbeitsleistung ergeben.
LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2016 – 4 Sa 202/15