Die vertragliche Neuregelung einer bislang zu kurz bemessenen Ausschlussfrist, die an die Fälligkeit eines Anspruchs anknüpft, erfasst ab ihrem Inkrafttreten sowohl die bereits fällig gewordenen als auch die noch fällig werdenden Ansprüche.
LAG Nürnberg 08.05.2013 – 4 Sa 565/12