Bestehen aus der Perspektive eines vernünftigen Unternehmers berechtigte wirtschaftliche Schwierigkeiten darf eine bestehende Versorgungsordnung durch verschlechternde Regelungen abgelöst werden. Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit wegen einer unzureichenden Eigenkapitalausstattung gefährdet ist. Zu beachten ist, dass die Anpassung der Versorgungsordnung verhältnismäßig sein muss.
LAG Baden-Württemberg 04.12.2015 – 2 Sa 21/14 u.a.