Wegen Altersdiskriminierung ist die für Piloten geregelte tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren unwirksam. (Erfolgreich war zuvor auch die Klage einer Flugbegleiterin, die sich gegen eine tarifliche Altersgrenze von 55 bzw. 60 Jahren wandte.)
BAG 18.01.2012 – 7 AZR 112/08