Eine Versorgungsregelung zur Absicherung des überlebenden Ehegatten, die eine Einschränkung dahingehend enthält, dass dieser nur dann einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, wenn der Altersabstand zwischen den Ehegatten nicht mehr als 15 Jahre beträgt, ist AGG-konform.
BAG 20.02.2018 – 3 AZR 43/17