Kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass ein erteiltes Zeugnis, obwohl es gefaltet wurde, so kopiert werden kann, dass keine Knicke ersichtlich sind, ist es möglich, dieses auch in einem üblichen DIN lang 110x220mm Briefumschlag zu versenden.
LAG Rheinland-Pfalz 09.11.2017 – 5 Sa 314/17