Bestimmt ein Tarifvertrag, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn einem Mitarbeiter auf unbestimmte Dauer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezahlt wird, ist hierin keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers zu sehen.
BAG 10.12.2014 – 7 AZR 1002/12