Ein Arbeitnehmer (hier: Anwaltsassistenz in einer internationalen Sozietät) hat keinen Anspruch darauf, dass das erteilte Zeugnis um den Passus einer selbstständigen Arbeitsweise ergänzt wird, wenn dies in der betreffenden Branche nicht üblich ist.
LAG Düsseldorf 29.11.2017 – 12 Sa 936/16