Arbeitgeber können einem Mitarbeiter verbieten, seinen Hund mit ins Büro zu bringen. Dies gilt auch dann, wenn Kollegen ihren Hund mitnehmen dürfen. Entscheidend ist, ob sich andere Mitarbeiter durch den Hund bedroht fühlen und dieser deshalb die Arbeitsabläufe stört. Ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr ausgeht, spielt keine Rolle.
ArbG Düsseldorf 04.09.2013 – 8 Ca 7883/12