Verwirklicht ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Mitarbeiter in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Straftatbestände mit dienstlichem Bezug, verstößt er derart gegen die ihm aus dem Dienstverhältnis obliegenden Treuepflichten, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann.
LAG Schleswig-Holstein 20.05.2014 – 6 Sa 410/14