Weihnachts- und Urlaubsgeld, das ein Arbeitgeber unwiderruflich und vorbehaltlos in jedem Kalendermonat anteilig  und zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung gewährt, ist grundsätzlich auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch anrechenbar.
BAG 25.05.2016 – 5 AZR 135/16