Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung u.a. die Frage vorgelegt, ob auch derjenige Entschädigungsansprüche geltend machen kann, dessen Bewerbungsunterlagen zeigen, dass er nicht ernsthaft an einer Einstellung und Beschäftigung interessiert ist, sondern nur den Bewerberstatus erreichen will.
BAG 18.06.2015 – 8 AZR 848/13