Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagens arbeitsvertraglich oder aufgrund einer konkludent getroffenen Nutzungsvereinbarung gestattet, muss er diese zukünftig unter Anwendung der 1%-Regelung in jedem Fall versteuern. Bislang konnte ein Arbeitnehmer die Steuerpflicht umgehen, wenn er mit Hilfe der akribischen Führung eines Fahrtenbuches nachwies, dass er den Dienstwagen tatsächlich ausschließlich beruflich nutzte.
BFH 18.04.2013 – VI R 23/12; BFH 21.03.2013 – VI R 31/10 u.a.