Der Streik des Pflegepersonals eines Krankenhauses für die Einstellung von mehr Beschäftigten ist zulässig.
Er verstößt insbesondere nicht gegen die Friedenspflicht, wenn die Personalausstattung tarifvertraglich nicht geregelt ist.
BAG Berlin-Brandenburg 24.06.2015 – 26 SaGa 1059/15