Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht gerechtfertigt, wenn der Verleiher diese deshalb ausspricht, weil er kurzzeitig (hier: drei Wochen) keine Einsatzmöglichkeit für seinen Arbeitnehmer bei einem Entleiher hat. Vielmehr gehören kurzfristige Auftragslücken zum Wirtschaftsrisiko eines Leiharbeitsunternehmens.
LAG Berlin-Brandenburg 20.01.2017 – 2 Sa 1188/16 u.a.