Betriebe unterfallen auch dann dem Anwendungsbereich eines Tarifvertrages über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), wenn sie den Fertigungsprozess der in dem Tarifvertrag genannten Katalogbetriebe (nur) überwiegend unterstützen.
BAG 22.02.2017 – 5 AZR 252/16