Die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch während einer Krankschreibung rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeiter müssen sich bemühen schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Das heißt aber nicht, dass sie die Wohnung nicht verlassen dürfen. Es ist einzelfallabhängig, welche Tätigkeiten einem Arbeitnehmer während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit untersagt sind.
LAG Mecklenburg-Vorpommern 05.03.2013 – 5 Sa 106/12