Verursacht ein Arbeitnehmer grob fahrlässig einen Schaden, so hat er grundsätzlich den gesamten Schaden zu ersetzen. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers besteht nicht.
BAG 15.11.2012 – 8 AZR 705/11