Verursacht ein Arbeitnehmer grob fahrlässig einen Schaden, so hat er grundsätzlich den gesamten Schaden zu ersetzen. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsgehälter des Arbeitnehmers besteht nicht.
BAG 15.11.2012 – 8 AZR 705/11
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