Begehrt ein Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 1 EFZG die Fortzahlung des Arbeitsentgelts über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er die Kündigung nicht wegen der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ausgesprochen hat, um dem Anspruch zu entgehen.
LAG Berlin-Brandenburg – 01.03.2018 – 10 Sa 1507/17