Der seit dem 01.11.2012 geltende Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) gilt auch für Leiharbeitnehmer, die in einem Unternehmen eingesetzt werden, das Montagearbeiten (hier: Motorenmontage) verrichtet.
ArbG Köln 02.10.2013 – 14 Ca 2242/13 u.a.