Sucht ein Arbeitgeber in einer an Berufsanfänger gerichteten Stellenausschreibung für ein Traineeprogramm einen Hochschulabsolventen und lehnt er einen grundsätzlich geeigneten 36-jährigen Bewerber mit Berufserfahrung ab, liegt hierin grundsätzlich eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber kann dies jedoch widerlegen, wenn er darlegt, dass der Bewerber wegen seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnote nicht in die Bewerberauswahl einbezogen worden ist.
BAG 24.01.2013 – 8 AZR 429/11