Aktuelles2021-03-26T10:52:14+01:00

Aktuelles

Weniger Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null

Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters darf für jeden vollen Kalendermonat, in welchem er wegen Kurzarbeit Null keine Arbeitsleistung erbringt, um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt werden.
LAG Düsseldorf 12.03.2021 – 6 Sa 824/20

Wann ist Rufbereitschaft als volle Arbeitszeit zu werten?

Nur wenn ein Mitarbeiter durch die Rufbereitschaft im Hinblick auf seine Freizeitgestaltung ganz erheblich beeinträchtigt ist, ist diese in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Organisatorische Schwierigkeiten bzgl. der freien Entscheidungsgewalt des Mitarbeiters, die für einen solchen Bereitschaftsdienst normal sind, reichen hierfür nicht aus.
EuGH 09.03.2021 – C-344/19

Unterliegen Urlaubsansprüche der Verjährung?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den EuGH aufgefordert, vorab darüber zu entscheiden, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach den §§ 194 ff. BGB verjährt.
BAG 29.09.2020 – 9 AZR 266/20 (A)

Auslegung einer Versorgungsordnung bei einer Altersgrenze und Ausschluss befristet Beschäftigter

Sieht eine Versorgungsordnung vor, dass lediglich unbefristet Beschäftigte, die noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, anspruchsberechtigt sind, ist bezüglich eines vorab (nahtlos) befristet Beschäftigten das Lebensalter bei dem ursprünglichen Beginn des Arbeitsverhältnisses entscheidend. Er ist also auch dann anspruchsberechtigt, wenn er als unter 55-Jähriger seine Tätigkeit zunächst befristet aufgenommen hat und bei dem Übergang in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis das 55. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
BAG 22.09.2020 – 3 AZR 433/19

24-Stunden-Pflegekräfte sind umfassend zu vergüten

Erbringt eine Pflegekraft im Rahmen einer 24-stündigen dauerhaften Eingliederung in den Haushalt ihren Dienst, hat sie bei voller Auslastung von 6 Uhr bis 22/23 Uhr und Nachtbereitschaft für eine tägliche Arbeitszeit von 21 Stunden Anspruch auf den geltenden Mindestlohn.
LAG Berlin-Brandenburg 17.08.2020 – 21 Sa 1900/19

Anforderungen an eine Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Zeigt ein Mitarbeiter, dass er eine ihm zugewiesene Arbeit bewusst und nachdrücklich nicht leisten will, kann dies sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt erst recht, wenn der Mitarbeiter zuvor (hier: am selben Tag) wegen Verweigerung der Bearbeitung einer bestimmten Sache abgemahnt wurde. Auf die subjektive Annahme des Mitarbeiters, dass er zu der Arbeit nicht (mehr) verpflichtet war, kommt es nicht an. Entscheidend ist die objektive Rechtlage. Das Risiko eines Irrtums über die eigene Rechtsauffassung hat der Mitarbeiter zu tragen.
LAG Sachsen 31.07.2020 – 2 Sa 398/19

Beschränkte Befugnisse des Betriebsrates bzgl. Entgelttransparenzgesetz

Ein sich aus § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG ergebendes Einsichtsrecht des Betriebsrates in Bruttoentgeltlisten der Mitarbeitenden besteht nicht, wenn der Arbeitgeber den Anspruch der Mitarbeitenden auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz berechtigterweise selbst erfüllt.
BAG 28.07.2020 – 1 ABR 6/19

Noch ungeklärt: Verfällt der Urlaubsanspruch bei Dauerkranken trotz fehlender AG-Mitwirkung bereits nach 15 Monaten?

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Urlaubsanspruch eines Dauerkranken auch dann bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen und seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Mit dieser Thematik wird sich nach einem Vorabentscheidungsersuchen des BAG nunmehr der EuGH befassen.
BAG 07.07.2020 – 9 AZR 245/19 und 9 AZR 401/19

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