Eine Adipositas kann dann eine Behinderung im Sinne der Gleichbehandlungs-Rili darstellen, wenn mit ihr eine Einschränkung einhergeht, die auf einer dauerhaften physischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung basiert. Zudem muss der Arbeitnehmer hierdurch gehindert sein, in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren vollständig und gleichberechtigt am Berufsleben teilnehmen zu können.
EuGH 18.12.2014 – C-354/13 (FOA)