Betriebsrente für Angestellte und Arbeiter kann unterschiedlich ermittelt werden
Es ist von einer sachlich gerechtfertigten und damit zulässigen Ungleichbehandlung auszugehen, wenn die Höhe der Betriebsrente an die im Betrieb geltenden unterschiedlichen Vergütungssysteme für Arbeiter und Angestellte gekoppelt ist, nach denen sich auch die Versorgungsgruppen […]