Wirksamkeit der sog. “Spätehenklausel” in Versorgungsordnungen
Enthält die Versorgungsordnung einer Unterstützungskasse eine Regelung die vorsieht, dass eine Hinterbliebenenvorsorge nur beansprucht werden kann, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor der Versorgungsfall eingetreten ist, ist dies nicht zu beanstanden. […]